„Der bergrechtliche Begriff des ''Erbstollens'' beschreibt den Umstand, dass der Besitzer dieses Stollens das Recht hatte, von allen Bergwerken, deren Wasser er ableitete, als Abgabe eine sogenannte Erbstollengebühr zu erheben.“
مفهوم حقوقی معدنکاری 'Erbstollen' به این واقعیت اشاره دارد که صاحب این تونل حق داشت از تمام معادنی که آب آنها را تخلیه میکرد، به عنوان عوارض، هزینهای به نام 'Erbstollengebühr' دریافت کند.