das Gesamthandsprinzip
اصل مالکیت جمعی (در حقوق)
Beispiele
- Der Grund für eine solche „Anwachsung“ […] liegt im ''Gesamthandsprinzip'' nach seinem ursprünglichen Verständnis: Da alle Gesamthänder – jeder vollständig und alle zugleich – die Gegenstände des „gemeinschaftlichen Vermögens“ innehaben, besteht die Beteiligung des Einzelnen weder in einem Bruchteil noch in einer realen oder ideellen Quote, nicht an einzelnen Gegenständen und nicht am Vermögen als Ganzem.Dr. Erik Kießling: ''Das Gesamthandprinzip bei Personalgesellschaften'' in: Franz Häuser und andere (Herausgeber): Festschrift für Walther Hadding zum 70. Geburtstag am 8. Mai 2004. de Gruyter, Berlin 2004, Seite 498دلیل چنین «افزایشی» [...] بر اساس درک اولیه آن در «اصل مالکیت جمعی» نهفته است: از آنجا که تمام شرکای جمعی - هر یک به طور کامل و همه با هم - اقلام «دارایی مشترک» را در اختیار دارند، مشارکت فرد نه در قالب یک جزء کسری و نه در قالب یک سهم واقعی یا ایدهآل، نه در اقلام منفرد و نه در کل دارایی وجود ندارد.