„Entscheidungen fielen grundsätzlich im Senat. Aber zu ihrer Verwirklichung bedurfte es der Magistrate und bei Gesetzen auch der Volksversammlung. Einzelne ''Politiker'' oder Gruppen konnten vielleicht vorübergehend den Senat majorisieren, doch sie mussten nach menschlichem Ermessen an einer der beiden anderen Instanzen scheitern, da sich diese ihrer Kontrolle entzogen, wenn innerhalb der Nobilität kein Konsens zustande kam.“
«تصمیمات اصولاً در سنا گرفته میشد. اما برای تحقق آنها به مگایسترها و در مورد قوانین به مجمع مردمی نیاز بود.»