„Nach dem damals gegebenen bischöflichen Zahlungsverprechen sollte die ''Restanz'' von 1800 Gulden über zwei Teilzahlungen in Höhe von 300 und 1500 Gulden abgetragen werden, die in zweimonatigem Abstand direkt der päpstlichen Kammer bzw. einem in Konstanz oder Basel weilenden Bezugsberechtigten zu entrichten waren.“
طبق وعده پرداخت اسقفی که در آن زمان داده شده بود، باقیمانده بدهی ۱۸۰۰ گلدنی باید در دو قسط ۳۰۰ و ۱۵۰۰ گلدنی پرداخت میشد.