„Zwischen Runenmeister und Runenschreiber oder ''Runenritzer'' kann, wenn es sich nicht um dieselbe Person handelt, in folgender Weise unterschieden werden: ''Runenmeister'' bezeichnet eine Person, die Kenntnis der Runen besitzt und eine Inschrift zu konzipieren vermag. Der Runenschreiber ist hingegen derjenige, der die Ausführung einer Inschrift auf einem bestimmten Gegenstand vornimmt.“ Klaus Düwel: ''Runenkunde.'' Dritte, vollständig neu bearbeitete Auflage. Metzler, Stuttgart/Weimar 2001, Seite 12.